Wenn das wirklich Sicherheitsbeleuchtung werden soll, gibt es dazu einschlägige Vorschriften.
Die lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtung formuliert DIN EN 1838, die elektrotechnischen Anforderungen für Planung, Errichtung und Betrieb regelt DIN VDE 0108. Die Betriebsbereitschaft der Notbeleuchtung muss regelmäßig ...
Aber so ist es wahrscheinlich doch nicht gemeint. Ich würde mit den Tastensperren arbeiten, entsperren eventuell über einen Schlüsselschalter.
Was meinst du mit absolut oder relativ? Du kannst doch beim REL oder auch bei den Dimmer-Ausgängen EIN bzw. 100% schicken.
- Editiert von Ralf am 16.03.2004, 16:43 -